Gefahrenmeldeanlage

Brandmeldeanlagen

Die absolut zeitkritische Aufgabe ist hierbei die Rettung von Menschen. Das Ziel des Brandschutzes ist die Sicherstellung aller notwendigen Maßnahmen für den vorbeugenden und abwehrenden Brandschutz.
Beim vorbeugenden Brandschutz wird zwischen baulichen, technischen und organisatorischen Maßnahmen unterschieden.
Der bauliche Brandschutz fasst die Gesamtheit aller bautechnischen, baugestalterischen und funktionsplanerischen Brandschutzmaßnahmen zusammen. Hierzu gehören insbesondere das Brandverhalten von Baustoffen, die Lage, Anordnung und Ausbildung von Rettungswegen, Gebäudeabstände, Zufahrten und Flächen für die Feuerwehr sowie die Bildung von Brand- und Rauchabschnitten und Abschottungen.

Die Aufgaben des Brandschutzes bestehen allgemein darin

  • Menschenleben zu retten
  • Tiere, Sachwerte und Umwelt zu schützen
  • sowie die Ausbreitung von Schäden zu verhindern.

Brand- und Gefahrenmeldeanlagen

  • Brandmeldeanlagen
  • Rauch- und Wärmeabzugsanlagen
  • Ortsfeste Löschanlagen
  • Sicherheitsbeleuchtung
  • Löschwasserleitungen nach DIN 14 462
  • Wandhydranten
  • Feuerlöscher

Vorbeugender Brandschutz in Krankenhäusern

Im Krankenhausbereich ist der Betreiber für den ordnungsgemäßen Betrieb und für den Erhalt des baulichen und technischen Brandschutzes verantwortlich. Bei Modernisierungen, Instandsetzungen oder sonstigen Änderungsmaßnahmen für Altbauten besteht das Risiko, dass das der Baugenehmigung zugrunde liegende Brandschutzkonzept beeinträchtigt wird. Dieser Gefahr müssen sich die für den Krankenhausbetrieb Verantwortlichen immer bewusst sein. Es empfiehlt sich daher, bei allen Änderungen rechtzeitig auf die Hilfe von Experten zurückzugreifen.

Brände in Krankenhäusern haben oft katastrophale Folgen. Es sind Menschen betroffen, die aufgrund der Einschränkung ihres Gesundheitszustandes und ihrer Mobilität besonders hilflos den Brandgefahren ausgesetzt sind. Über Personenschäden hinaus können Brand- und Raucheinflüsse hohe finanzielle Schäden an teuren medizinischen Geräten verursachen und die längerfristige Schließung von Abteilungen oder ganzen Häusern nach sich ziehen. Dem Brandschutz – und hier insbesondere dem vorbeugenden Brandschutz – kommt daher im Krankenhausbereich eine wichtige Bedeutung zu.

Gerade in Zeiten enger Budgetgrenzen stehen Krankenhausbetreiber und -leitung vor einer schwierigen und verantwortungsvollen Aufgabe. Bauliche Anlagen, an die das Bauordnungsrecht Anforderungen stellt, sind so anzuordnen, zu errichten, zu ändern und zu unterhalten, dass die öffentliche Sicherheit oder Ordnung, insbesondere Leben oder Gesundheit, nicht gefährdet wird. Der Brandschutz dient dazu, dieses Schutzziel zu erreichen. Für Krankenhäuser gelten hierbei spezielle Anforderungen.

Grundsätzlich wird zwischen dem abwehrenden und dem vorbeugenden Brandschutz unterschieden. Der abwehrende Brandschutz ist in den Ländergesetzen über den Feuerschutz und die Hilfeleistung geregelt. Der vorbeugende Brandschutz hingegen wird in den Bauordnungen der Länder und den auf ihrer Grundlage erlassenen Sonderbauverordnungen geregelt. Abwehrender und vorbeugender Brandschutz stellen eine Einheit mit gegenseitigen Abhängigkeiten dar.

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