Blitzschutz / Erdungsanlage

 

 

Die Erdungsanlage muss ohne Verwendung von metallenen Rohrleitungen und ohne PEN – Leiter der Energieversorgung funktionsfähig sein. Es ist auf die Errichtung einer flächenhaften Erdungsanlage zu achten, so dass die zu schützende bauliche Anlage auf einer geschlossenen äquivalenten Potentialfläche steht. Bei der Planung oder Errichtung von Erdungsanlagen ist darauf zu achten, dass eine gemeinsame niederimpedante Erdungsanlage für die verschiedensten Fachgewerke wie z. B. Blitzschutz, Nieder-, Mittel-, und Hochspannungsanlage, IT – Anlagen etc., errichtet wird. Diese Bedingungen erfüllt ein Fundamenterder nach DIN 18014. Als weitere Erderformen sind Ring- und Einzelerder zulässig.

Fundamenterder

Der Fundamenterder ist als geschlossener Ring auszuführen und in den Fundamenten der zu schützenden baulichen Anlage anzuordnen. Bei Gebäuden mit größerem Umfang soll die vom Fundamenterder umspannte Fläche durch Querverbindungen in Felder kleiner oder gleich 20 x 20 m aufgeteilt werden. (Maschenbildung) In unbewehrten Streifenfundamenten ist der Fundamenterder durch die Verwendung von Abstandshaltern in seiner Lage so zu fixieren, dass er vollständig von Beton (5 cm) umschlossen wird. Nur durch diese Maßnahme ist die gute Korrosionsbeständigkeit des Fundamenterders gewährleistet. Bei größeren Objekten ist der Fundamenterder auf der untersten Bewehrungslage anzuordnen und mittels Schraub oder Schweißverbindungen stromtragfähig alle 3 m an die Bewehrungseisen anzuschließen. Bandstahl darf im gerüttelten Beton auch flach verlegt werden, da im Betonierungsprozess des Rüttelbetons der Bandstahl sicher von Beton umgeben ist.

Die Anschlussfahnen in den Technikräumen der Energieversorgung, sowie die Anschlussfahnen für eine Blitzschutzanlage sind wegen der erhöhten Korrosionsgefahr an den Austrittstellen des Betons besonders zu schützen. Werden die Anschlussfahnen durch das Erdreich geführt, sind kunststoffummantelte Stahldrähte, Kabel NYY 1x 50 mm² Cu oder Anschlussfahnen aus Edelstahl V4A zu bevorzugen.

Ringerder

Oberflächenerder als geschlossener Ring bezeichnet man als Ringerder, diese müssen mindestens 50 cm tief und mit einem Abstand von 1m ins Erdreich eingebracht werden und die gesamte bauliche Anlage umschließen. Wegen der Korrosionsgefahr und der Bildung eines elektrochemischen Elements gegenüber anderen Stahlbetonfundamenten empfiehlt sich die Verlegung eines Ringerders in V4A Edelstahl. (Werkstoffnummer 1.4571 gemäß DIN VDE 0151)

Einzelerder

Insbesondere beim Nachrüsten von Blitzschutzanlagen an baulichen Anlagen oder aber auch bei Entkernungen bzw. Sanierungen von Gebäuden kann ein Erder in Form von Einzelerdern notwendig werden. Für eine Blitzschutzanlage muss in diesem Fall jede Ableitung mit einem Einzelerder verbunden werden. Als Einzelerder sollte ein Tiefenerder mit einem Erdausbreitungswiderstand von 10 Ohm in einem Abstand von ca. 1 m mittels Vibrationshammer ins Erdreich eingetrieben werden.

Für elektrotechnische Anlagen muss der Erdausbreitungswiderstand des Einzelerders so gewählt werden, dass in den TN, TT, oder IT – Netzsystemen die Abschaltbedingen der vorgeschalteten Überstromschutzeinrichtungen eingehalten werden, um im Fehlerfalle einer zu hohen gefährlichen Berührungsspannung entgegenzuwirken. Bei TN – Netzsystemen gilt in der Regel ein Erdausbreitungswiderstand von 2 Ohm als ausreichend. Jedoch ist es in allen Anwendungsfällen zu prüfen, ob die Abschaltbedingungen gemäß DIN VDE 0100 eingehalten werden. Als Einzelerder dürfen auch im Erdreich liegende Betonfundamente mit Stahleinlagen (z. B. Köcherfundamente mit Anschlussfahne), verwendet werden. Bei Einzelfundamenten ohne Bewehrung muss ein Draht oder Band, wie bei einem Fundamenterder, eingelegt und nach oben herausgeführt werden.

Hauptpotentialausgleich

In den Hauptpotentialausgleich gemäß DIN VDE 0100 Teil 410 sind nachfolgend aufgeführte Anlagenteile einzubeziehen:

  • Hauptschutzleiter (PEN,- PE-Leiter)
  • Haupterdungsleiter (Fundament-, Tiefen-, oder Ringerder)
  • Haupterdungsklemme oder -schiene
  • (Potentialausgleichschiene, bei Blitzstromtragfähigkeit in Gebäuden, die mit Blitzschutzanlagen versehen sind.)
  • alle metallenen fremden leitfähigen Teile – dazu zählen beispielsweise:
    • Metallene Rohrleitungen von Versorgungssystemen innerhalb des Gebäudes.
    • Lüftungs- und Klimainstallationen leitfähiger Rohrleitungen für Heizungs-, Gas-, Wasserinstallationen.
  • Zusätzlicher Potentialausgleich – dazu zählen beispielsweise: 
    • Kabelkanäle und Kabelbühne
    • leitfähige Treppengeländer
    • Dusch und Badewannen

Der Hauptpotentialausgleich muss in jedem Gebäude durchgeführt werden. Wurde ein Gebäude aus mehren Nebengebäuden zum Hauptgebäude errichtet, so ist für jedes Gebäude ein Hauptpotentialausgleich erforderlich, auch wenn diese Nebengebäude mit Verbindungstrakten versehen sind.

Potentialausgleichleitung

Für Potentialausgleichleitungen sind gemäß DIN VDE Teil 410 folgende Mindestquerschnitte erforderlich

  • Leitungen aus Kupfer 10 mm²
  • Leitungen aus Aluminium 16 mm²
  • Bandstahl 50 mm²

Es können jedoch gemäß DIN VDE 0100 Teil 540 größere Querschnitte für Potential-ausgleichleiter erforderlich werden. In dieser Norm wird folgende Aussage getroffen:



Der Querschnitt des Hauptpotentialausgleichsleiters ist abhängig von dem Querschnitt der einspeisenden Hauptleitung. Der Querschnitt darf nicht kleiner als 6 mm² sein und ist maximal 25mm². Der Querschnitt des Hauptpotentialausgleichsleiters muss mindestens die Hälfte des Querschnittes vom Hauptschutzleiter der einspeisenden Leitung betragen. Beispiel: In einem Gebäude besteht die Einspeisung der Hauptleitung aus einem Kabel NYY - J 3 x 70 mm²/ 50mm² daraus erkennt der Fachmann, dass es sich um ein TN–Netzsystem mit einem reduzierten Querschnitt des Hauptschutzleiters (50mm²) handelt. Demnach muss der Querschnitt des Hauptpotentialausgleichsleiters die Hälfte des Hauptschutzleiters betragen, also 25mm². Jedoch findet man in der Praxis in solchen Anlagen meistens einen Querschnitt von 16 mm² – manchmal sogar nur 10 mm² – vor, dieses ist nicht normenkonform.

Blitzschutzpotentialausgleich

In den Blitzschutzpotentialausgleich sind zusätzlich noch folgende Anlagenteile einzubeziehen:

  • Führungsschienen von Aufzugsanlagen (fußpunktseitig)
  • Alle Metallenen Rohrleitungen bzw. Installationen, dazu zählen beispielsweise: 
    • Regenfallrohre
    • Steigeleitung von Feuerlöscheinrichtungen.
    • Gebäudeüberschreitende Rohrinstallationen
    • Abgasrohre
    • Nachträglich eingezogene Rohrinstallationen in Kaminen, z. B. aus Edelstahl V4A gemäß DIN VDE 0151.

 

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